Wir melden uns wenn es Neuigkeiten gibt!
mindestens 5500 zusätzliche Autofahrten am Tag über eine einzige Zufahrt ! Unter Wiederholung der Fehler der Vergangenheit kreiert der Stadtrat selbst ein klar vorhersehbares Verkehrschaos :Bereits jetzt stehen die Autos zu Stoßzeiten morgens auf der Ostallee, nachmittags auf der Weimarer Allee und der Südallee. Auch die Verlängerung der Straßburger Allee/Aulbachbrücke ist bereits jetzt überbelastet. Zusätzlicher Verkehrslärm und noch mehr Stau am Kreisel an den Kaiserthermen sind durch ein Baugebiet Brubach vorprogrammiert.
die Bedarfsstatistik ist verfälscht durch :
die Zweitwohnsitzsteuer- Studenten haben lediglich auf dem Papier Erst-und Zweitwohnsitz getauscht.
Flüchtlinge mit befristeter Aufenthaltserlaubnis
die willkürliche Annahme eines Bedarfs von 40% Einfamilienhäusern statt wie bisher 25 %
Es gibt genügend Flächen für die Innenentwicklung und alternative Wohngebiete :
das Schließen verschiedener Baulücken und Konversionsflächen innerhalb des bisherigen Stadtraumes
Ausbau von Dachgeschossen
vielfältige anderweitig verfügbare Flächen
einer Kaltluftentstehungszone !!
Das Trierer Stadtklima und die Luftqualität in ganz Trier wird beeinträchtigt. Gemäß Gutachten und aktuellem Flächennutzungsplan ist Brubach
der wichtigste Höhenstadtteil für die Windentstehung, weil mehr als 70 % des Trierer Windes aus dieser Richtung kommt ! Bedrohung des einzigartigen Naturschutz- und Naherholungsgebietes
landwirtschaftlicher Nutzflächen und damit Zerstörung von Existenzen. Vertreibung der nachgewiesenen Wildkatze und anderer bedrohter Tierarten.
ohne Bedarf wird kostbare Natur und Lebensgrundlage zerstört, die Wohn- und Lebensqualität in der ganzen Stadt vermindert und großes Verkehrschaos und der Stadt provoziert!
wir haben durch unsere gute Argumentation nicht nur die lokale Presse auf uns aufmerksam gemacht. Beiträge von SWR und RPR wurden schon ausgestrahlt. Auf den Demonstrationen waren unter anderem der Wochenspiegel, der TV und City- Radio anwesend.
Pressestimmen zum Thema:
http://www.trier-reporter.de/mehr-menschen-fuers-system/#more-34160
http://www.trier-reporter.de/wp-content/uploads/2017/12/Statistik.pdf
Quelle: Seite 29
Um eine bessere Busverbindung der beiden Stadtteile Mariahof und Brubacher Hof zu gewährleisten, gibt es lt. Gutachten eine Variante, in der die Brücke über das Holzbachtal auch für KFZ und Busse freigegeben werden könnte.
Der weitere Anschluß würde durch die Wolkerstraße auf die Hauptstraße Am Mariahof erfolgen.
Das darf nicht geschehen !!
Begrüßung durch Fr Dr. Cosack
viele interessierte Trierer Bürger/innen
Vortrag von Nobert Amelong zur Luftbelastung
https://www.volksfreund.de/region/trier-trierer-land/leserbrief-zur-trierer-cdu-fraktionszwang-ist-verfassungswidrig_aid-39494667
was bedeutet die Bebauung der 320 000 qm Brubacher Flur für euch persönlich, liebe Trierer BürgerInnen, wo die ersten Häuser schon in 4 Jahren stehen sollen ?
- erhöhte Umwelt- und Verkehrsbelastung
- erhöhte Lärmbelastung
- noch mehr Verkehr und Stau in der Innenstadt
Diese Argumente sollte es Ihnen wert sein, den Verein Rettet Brubach e. V. zu unterstützen, damit wir mit Umweltverbänden und renommierten Anwälten erfolgreich gegen diesen Bauwahnsinn vorgehen können. Als gemeinnütziger Verein können wir Ihnen eine Spendenquittung zukommen lassen.
Herzlichen Dank , wir kämpfen für euch und unsere Umwelt !
Sehr geehrtes Stadtrat Mitglied,
Der Verein Rettet Brubach e.V. wendet sich mit seinen 258 zahlenden und engagierten Bürgerinnen und Bürger an die Stadträte/innen der Stadt Trier.
In der Stadtratssitzung am 26. September 2018 soll nun laut Einladung Sitzungskalender 23. September 2018 unter:
TOP 17: 10-Jahreskonzept Straßenbaumaßnahmen / Fortschreibung Mobilitätskonzept Nr. 380/2018 (Vorlage liegt bereits vor); (i.e. VERKEHRSKONZEPT auch zu Brubach). und unter . . .
TOP 18: Förmliche Festlegung des Städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Am Brubacher Hof" - Satzung Nr. 067/2018 (Vorlage liegt bereits vor);(i.e. zum ermöglichen u.a. einer LANDENTEIGNUNG)
Beides, das vage Verkehrskonzept und eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) sind bedauerliche, wenn nicht sogar gesetzwidrige Vorgehensweisen unserer Stadtverwaltung Trier.
Die Vorberatung im Dez IV am 19. Sept. konnten vermutlich wegen guter Gründe nicht abgeschlossen werden. In so einer eingreifenden Maßnahme sollten nicht nur die betroffenen Bürger, sondern die Bürger der ganzen Stadt informiert werden. Eine Bürgerbeteiligung bei so langwierigen und nicht verständlichen Maßnahmen einer SEM ist notwendig, vor allem wenn die politische Verdrossenheit sich nicht weiterentwickeln soll. Ein wirklicher Wohnungsnotstand existiert nicht !
Eine für die Bürger glaubwürdige Verkehrslösung gibt es nicht. Auch das Besucher Lenkungssystem für das Naturschutzgebiet Mattheiser Wald wird nicht ausreichend sein die Fauna und Flora zu schützen. Der ROP (PLG-RaumOrdnungsPlan) erlaubt, für gute Gründe keine Bebauung. Trier kann auch nicht den erwarteten Beitrag zum Klima- und den Flächen-nutzungszielen machen.
Die letzte Einwohnerentwicklungsstatistik Landesamtes RLP in der korrigierten Fassung vom 19.04.2018:http://www.statistik.rlp.de/fileadmin/dokumente/kreisuebersichten/Kreisuebersichten_2017_korrigierte_Fassung_vom_19.04.18.pdf zeigt wieder einen Rückgang der Einwohnerzahl (auf Seite 24/T 7) der Stadt Trier.
Wie soll aus diesem nachhaltigen Bevölkerungsrückgang ein Bedarf für neue Baugebiete abgeleitet werden können? Und nun mit einer SEM erzwungen werden. (Eine SEM gilt nur im Notfall, wenn in der Stadt Trier sonst kein Bauland (wie z.B. Langenberg) nicht mehr erschlossen werden kann). Einzelheiten zum Gesetz finden sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/BJNR003410960.html#BJNR003410960BJNG003804116 natürlich für die meisten von uns schwierige Lektüre.
Die Stadtverwaltung sollte den Bürgern demonstrieren wieso nur eine SEM die Ziele für die Einwohner der Stadt erreichen kann. Grösser ist nicht besser, wenn das jetzige nicht instantgehalten und zeitgemäß saniert werden kann. Mariahof ist am aussterben. Sparkasse weg. Geschäfte nur noch stundenweise offen. Die Grundschule in maroden Zustand, da wird vermutlich eine Sanierung nicht stattfinden. Versprochene Straßensanierungen für eine Fertigstellung in 2016 sollen jetzt noch bis 2030 dauern (etc.). Die versprochenen „Beruhigungspillen“ werden bei den Bürgern nicht mehr angenommen. Ein Vertrauen in der Politik (klein und groß) gibt es fast nicht mehr. Das
Fazit laut Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%A4dtebauliche_Entwicklungsma%C3%9Fnahme
„Das Instrument der Entwicklungsmaßnahme ist in der Praxis schwierig umzusetzen. Wegen der zum Teil sehr hohen Hürden (Wohl der Allgemeinheit, enteignungsrechtliche Vorwirkung, Nachweis des erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten, zügige Durchführung, mangelnde Finanzmittel der Gemeinde zum Grundstückserwerb) findet es in Deutschland nur noch selten Anwendung“.
Das Brubach Bau Projekt bleibt für die Wähler der Stadt kontroverse. Der Verein Rettet Brubach e.V. wird alles tun es den Wählern mehrmals vor den Kommunalwahlen kritisch in Erinnerung zu rufen. Rettet Brubach wird (mit seinen Verbündeten) die Sache weiter verfolgen und die ihr zu Verfügung stehenden Mittel einsetzen.
Als Politiker kennen Sie diese Materie viel ausgiebiger wie die Mitglieder in unserem Verein, daher sollte die Stadtverwaltung und Sie auch bereit sein, eine SEM den Bürgern verständlich zu machen. Wir sind dankbar für ihren ehrenamtlichen Einsatz. Ihre Abstimmberechtigung kommt aber auch mit einer großen und langwierigen Verantwortung.
Bitte nehmen sie den Willen der Bürger zu TOP 17: 10-Jahreskonzept Straßenbaumaßnahmen, und TOP 18: Förmliche Festlegung des Städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Am Brubacher Hof"
ernsthaft in ihren Überlegungen und Entscheidungen.
Für Fragen und zusätzliche Information stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen;
Der Vorstand „Rettet Brubach e.V.“
i.A. Knut Hauschildt, Kassenwart
C.C. Vorstand
Weitere Hintergrund Info -vermutlich bekannt- zu Ihnen als Entscheidungsträgern:
Was ist überhaupt eine SEM?
Bei der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) handelt es sich um ein in den §§ 165 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) geregeltes städtebauliches Instrument, mit dem Kommunen u.a. neue Ortsteile erstmalig entwickeln und einer Bebauung zuführen können. Vereinfacht gesagt, ermöglichen es die gesetzlichen Regelungen der Kommune sämtliche im Entwicklungsgebiet gelegenen Grundstücke – auch gegen den Willen der Eigentümer – zu einem sehr günstigen Kaufpreis zu erwerben und ggf. zu enteignen und so dann das Gesamtgebiet zu überplanen und vollständig zu erschließen. In einem zweiten Schritt werden sämtliche Flächen von der Kommune wieder veräußert und dabei sichergestellt, dass sie auch tatsächlich der geplanten Bebauung zugeführt werden. Sofern bei diesem Vorgehen bei der Kommune nach Abzug sämtlicher Erwerbs-, Planungs-, Entwicklungs- und Erschließungskosten Planungsgewinne entstehen, sind diese an die ursprünglichen Eigentümer der Flächen nach einem bestimmten Schlüssel wieder herauszugeben. Erfahrungsgemäß entstehen solche Planungsgewinne jedoch meist nicht. Vielmehr haben sich Kommunen, die zu diesem Instrument in der Vergangenheit gegriffen haben, oftmals verschuldet.
Was bedeutet eine SEM für die Eigentümer der von ihr betroffenen Grundstücke?
Für die Eigentümer der von einer SEM betroffenen Grundstücke entstehen schwerwiegende Nachteile. Denn die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist darauf angelegt, dass die Kommune sämtliche Grundstücke im Planungsgebiet erwirbt. Sofern ein Eigentümer nicht verkaufen möchte, kann er unter erleichterten Bedingungen enteignet werden. Hinzu kommt, dass als Kaufpreis bzw. Enteignungsentschädigung nicht der tatsächliche Verkehrswert der Flächen im Zeitpunkt des Ankaufs bzw. der Enteignung gezahlt wird, sondern lediglich der sog. entwicklungsunbeeinflusste Verkehrswert der Grundstücke in dem Zeitpunkt, in dem die Kommune die Einleitung der für die Maßnahme vorbereitenden Untersuchung.
Was kann man tun, wenn die Stadt dennoch an der SEM festhält?
Selbstverständlich ist die SEM wegen der mit ihr verbundenen erheblichen Eingriffe mit hohen gesetzgeberischen Hürden versehen wird. So darf sie etwa nur eingesetzt werden, wenn es keine gleich geeigneten Mittel gibt, um die erklärten städtebaulichen Ziele zu erreichen. Auch muss gewährleistet sein, dass die SEM in einem absehbaren Zeitraum durchgeführt wird.
Gegen den Erlass einer Entwicklungssatzung kann und sollte daher von den betroffenen Eigentümern in einem ersten Schritt ein Antrag auf Normenkontrolle erhoben werden. In diesem Verfahren wird dann geprüft, ob die Stadt überhaupt befugt ist, dieses Instrument einzusetzen. Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus, dass ein solches Verfahren zur Aufhebung der Satzung führt, weil der Stadt der Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen für die Wahl dieses speziellen Instruments nicht gelingt.
Quelle: SEM – Der falsche Weg – Die geplante Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
https://www.rae-labbe.de/sem-der-falsche-weg-die-geplante-staedtebauliche-entwicklungsmassnahme/
und
https://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%A4dtebauliche_Entwicklungsma%C3%9Fnahme
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